Mobiles Büro von der Steuer absetzen?
Bevor ich hier nun meine Erfahrungen und Einschätzungen zum Besten gebe: Ich bin kein Steuerberater und will, kann und darf hier keine Steuerberatung abgeben. Bitte daher auch von Rückfragen dieser Art abzusehen und stattdessen einen Steuerberater oder Anwalt zu konsultieren. Ich beschreibe nur, was mir bislang in Sachen Finanzamt und mobilem Büro widerfahren ist.
Im Sommer 2019 habe ich mich dazu entschieden, mein 120 qm Büro in einen Kastenwagen zu verlegen. Also ein Wohnmobil, bzw. genauer in einen Camper-Van den ich zu diesem Zweck neu erworben habe.
Vorsteuer-Abzug
Als Freelancer bzw. Selbstständiger stellte sich natürlich schnell die Frage, ob ich denn die Rechnung für den Erwerb dieses Kastenwagens steuerlich geltend machen könnte. Eine kurze Rückfrage beim Steuerberater zum Thema „mobiles Office steuerlich geltend machen“ ergab: „Ja, das könnte klappen“.
Obwohl mir diese Antwort etwas dünn vorkam, habe ich es einfach riskiert. Mit riskieren meine ich: Ich habe das „Wohnmobil“ zwar ernsthaft für den Erwerb angeschafft, aber mir war klar, dass das Finanzamt Rückfragen haben wird…
Ein Wohnmobil???
Und so kam es natürlich auch – aufgrund der Höhe des Erstattungsbetrages zu einer Rückfrage. Ich möge doch bitte den Beleg zusenden, der für einen nicht unerheblichen Vorsteuerabzug geltend gemacht werden soll. Habe ich getan und damit das Finanzamt in Passau zunächst mal irritiert. Vorsorglich hatte ich dem Beleg zwar eine Stellnungname beigefügt, in der ich erklärte was der Sinn und Zweck dieser Anschaffung ist und das ich das Fahrzeug wirklich aus geschäftlichen Gründen angeschafft habe.
Das Finanzamt Passau hatte dennoch Rückfragen sendete mir darauf hin ein Schreiben zu, in dem ich ihnen das Fahrtenbuch und Fotos zum Nachweis des wirtschaftlichen Nutzens zusenden sollte. Ergänzend dazu auch einen „Business-Plan“ für ein Projekt das ich angekündigt hatte, welches ich mit diesem Fahrzeug durchführen möchte. Weiter stand in dem Schreiben, dass ich darauf hingewiesen sei – Zitat: „es einer betrieblichen Mindestnutzung von 10% bedarf um einen Vorsteuerabzug zu gewähren“.
10% betriebliche Mindestnutzung?
WOW! Ich mach mir ins Hemd und dann müssen NUR 10% betriebliche Mindestnutzung nachgewiesen werden? Das hätte mir mein Steuerberater ruhig früher sagen können und … was soll das denn sein?
10% ist ja wohl eigentlich komplett lächerlich – dachte ich. Also wenn ich jetzt Richie-Rich wäre und mir so ein Wohnmobil aus Spaß untern den Po schnallen würde, es wäre wohl ein leichtes den Vorsteuerabzug für ein Spaßmobil zu realisieren. Ob das so ist, darauf komme ich weiter unten noch mal zu sprechen.
Zurück zum Thema: Ich hatte mich in weiser Voraussicht für ein digitales Fahrtenbuch von Vimcar entschieden und konnte den Nachweis daher sofort erbringen. Fügte die weiteren Unterlagen bei und konnte kurze Zeit später die Vorsteuer-Rückerstattung auf dem Konto feststellen.
Soweit so gut. Etwa 3 Monate später:
Behörden-Besuch
Schatz! Da stehen 4 Männer mit Aktenkoffern vor der Tür! Irgendeine Behörde sagen sie – was hast du verbrochen?
fragte mich meine Frau mit leicht zitteriger Stimme. Ich hatte keine Ahnung! Ich war mir keiner Schuld bewusst, kochte gerade Mittagessen und hatte nun einen Kloß im Hals, der nicht zum Essen bestimmt war…
Eilig hastete ich nach unten. „Finanzamt Passau, wir führen eine Umsatzsteuer-Nachschau durch“
Puh! Es war mein Sachbearbeiter des Passauer Finanzamtes, der das mobile Büro zum Zwecke der Umsatzsteuer Nachschau besichtigen wollte.
„Keine Angst, die 3 Kollegen sind nicht mit der Nachschau beauftragt, Sie sind heute nur der letzte auf unserer Kundenliste und die Kollegen wollten einfach auch mal sehen“. „Kein Problem“, scherzte ich und spürte wie sich der Adrenalin-Pegel langsam wieder senkte!
Die Besichtigung ergab, dass das Fahrzeug als mobiles Büro genutzt wird. Denn es ist wie es ist: ein mobiles Büro. Ich hatte das Büro wenige Minuten vorher verlassen um zu kochen. Der Bildschirmschoner am Monitor wurde mit sanftem Druck auf die Tastatur von mir deaktiviert und der Monitor zeigte diverse WordPress Fenster, Coda, Terminplaner und meinen Gmail Account. Die Kaffetasse stand neben der Kaffekanne im Küchenbereich, die Post lag ungeöffnet davor. Ein ganz normaler Arbeitstag eben.
Fazit: Natürlich war der Termin gerade zu Beginn sehr unangenehm. Meine Frau hatte die Tür geöffnet und wurde sehr sachlich gefragt, ob ich denn zu sprechen sei. Auf die Frage für wen, kam nur: Eine Behörde.
Die Antwort sollte wohl aus Gründen so knapp sein, brachte aber natürlich für einen Moment extrem knisternde Spannungen in unser Familienleben. Ich ware für einen Moment ahnungslos der Frau ausgeliefert die Fragen hat und im gleichen Moment gefordert zur Tür zu schreiten und voller Erwartung zu erfahren was nun wohl passieren mag.
Unterm Strich aber eine nachvollziehbare Angelegenheit, denn so leicht hätte es Richie Rich mit seinem Spaß-Mobil dann wohl doch nicht gehabt. Alles wieder gut, es gibt aber schönere Momente im Leben.
10% sind doch nicht wenig…
Wie angekündigt noch ein paar Worte zum Thema: „10% betriebliche Mindestnutzung sind ja wohl komplett lächerlich“. Und sie sind es (in meinem Fall) am Ende nach einigen Monaten Erfahrung doch nicht und ich bin froh, dass die Latte zugegeben ungewöhnlich tief hängt.
Warum ist gleich erklärt:
Ich fahre sehr häufig nach Passau um dort die Kinder zur Schule zu bringen. Bleibe dann in Passau, arbeite dort und nehme die Kinder auf dem Heimweg wieder mit. Da ich keinen Kundentermin vor Ort habe, handelt es sich dabei um Privatfahrten. Gleiches gilt, wenn ich mich mal an einen schönen Fleck zurückziehen möchte.
Der Nutzen bleibt: Es ist in erster Linie ein Büro und ich arbeite ja auch vor Ort – aber die Fahrten sind Privatvergnügen und zählen damit nicht zur betrieblichen Mindestnutzung (im Bezug auf die Fahrleistung).
Und so ist es derzeit noch so, dass ich gar nicht so viele betriebliche Kilometer zustande bringe. Und deswegen ist die 10% Hürde u.U. doch auch gar nicht so schlecht.
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